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Was habe ich als Fachkraft der ambulanten HzE mit Sexualität/ Sexualerziehung zu tun?

Im Kontext der ambulanten Hilfen bedeutet sexuelle Bildung:

  • einen Beitrag zur sexuellen Entwicklung von Kindern ermöglichen
  • Begleitung sexueller Entwicklung Jugendlicher
  • Unterstützung für Eltern bei der sexuellen Erziehung ihrer Kinder
  • Gesprächsangebote für Eltern in eigenen sexualitätsbezogenen Fragen

Indem alle Familienmitglieder angeregt und befähigt werden, eigene Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und die Bedürfnisse und Grenzen der anderen zu achten, entsteht ein Raum, in dem Kinder und Jugendliche sich und ihre Sexualität sicher entwickeln und entdecken können. Eltern können altersangemessenes von unangemessenem Verhalten unterscheiden. Somit müssen sie keine starren Verbote aussprechen, wo diese überflüssig sind und achten die Grenzen der Kinder, wo diese notwendig sind. Gleiches gilt innerhalb von Geschwisterbeziehungen.

Weder Prävention sexualisierter Gewalt noch sexuelle Bildung können Übergriffe in jedem Fall verhindern. Die Dynamiken und Strukturen, die zu grenzverletzenden Situationen und Systemen beitragen, sind dafür zu komplex. Durch die Befähigungsleistung sexueller Bildung, z.B. die Befähigung zu sprechen – über Lustvolles und Abstoßendes – und Begriffe zu haben – für Körperteile, für Handlungen – trägt dazu bei, dass nach erlebten Grenzverletzungen die grundlegenden Voraussetzungen existieren, das Erlebte zu verbalisieren. Durch die offene Haltung, die eine Fachkraft demonstriert, wenn sie mit Klient_innen auch positiv besetzte sexualitätsbezogene Fragen und Themen bespricht, ist die grundlegende Voraussetzung geschaffen, dass die Fachkraft eine Ansprech- und Vertrauensperson auch für erlebte Grenzverletzungen sein kann.