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Weg mit StGB §219a!

Wir möchten gerne auf einen Beitrag von Prof. Ulrike Busch (HS Merseburg) und Prof. Daphne Hahn (HS Fulda) hinweisen über den Unwillen und das Unvermögen, eine Antwort auf eine einfache Frage zu finden.

Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, werden angezeigt, verklagt und verurteilt, wenn sie darüber informieren. Dies geht auf die vom faschistischen Unrechtsstaat 1933 erlassenen Paragraphen StGB §§219-220 zurück, die 1974 von der westdeutschen Regierung in den §219a überführt wurden.

Am 19.12.2018 findet um 16:00 Uhr eine öffentliche Kundgebungen gegen StGB §219a in Leipzig auf dem Richard-Wagner-Platz statt. (Das ist 400m westlich vom Hauptbahnhof, der Platz vor der »Blechbüchse«.)

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