Die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ist mittlerweile auch in der deutschen Öffentlichkeit sehr präsent. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsanspruch von betroffenen Mädchen und Frauen auf niedrigschwellige, spezialisierte und barrierefreie Unterstützung umzusetzen. Für die Bereitstellung der Unterstützungsstrukturen sind wesentlich die Bundesländer und die Kommunen verantwortlich.
Der vom Lehr- und Forschungsbereich Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg vorgelegte Monitoring-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt reflektiert die Versorgungssituation für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Frauen allgemein. Zusätzlich wird spezifisch auf marginalisierte Gruppen eingegangen – insbesondere behinderte Mädchen und Frauen und geflüchtete Mädchen und Frauen.
Der Monitoring-Bericht ist hier im Volltext abrufbar (PDF).